Richtlinien des Jugendausschusses 2005/2006
Erstellt am: 11.06.2005
- Jugendleiter
- Trägt die Gesamtverantwortung der Jugend.
- Vertritt die Jugend im Hauptausschuss und nach außen.
- Leitet den Jugendausschuss, wo die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.
- Kann Arbeiten und Aufgaben delegieren.
- Legt Termine fest und sorgt für deren rechtzeitige Bekanntgabe.
- Überprüft Protokolle und veranlasst eventuelle Änderungen.
- Verantwortlich für alle Jugendvereinstuniere und sonstige Turniere.
- stellvertretender Jugendleiter
- Bei Abwesenheit vertritt er den Jugendleiter und leitet die Ausschusssitzung
- Verantwortlich für die Schach AG, das Jugendtraining und die Schnupperrunde, d.h.
- Organisation des Training
- Organisation der Diplomprüfungen des Deutschen Schachbundes.
- Jugendschriftführer
- Erstellt und verteilt Protokolle
- Rechtzeitige Weitergabe und Bekanntgabe der Termine und Sonstiges an den Pressewart.
- Überwachung sämtlicher Jugendturniertermine.
- Enge Zusammenarbeit mit Jugendleiter
- Enge Zusammenarbeit mit Schriftführer des Hauptvereins
- Führt Schriftführerbuch
- Sammelt oder erstellt Berichte der Jugend
- Leitet Berichte über Pressewart an die Medien
- Verwaltet die Terminliste und h¨angt diese am Schwarzen Brett der Jugend aus und sorgt für deren Aktualisierung auf unserer SF90-Homepage.
- leitet sämtliches Bildmaterial an Pressewart
- Jugendkassier
- Verantwortlich für die Jugendkasse und verwaltet diese
- Sorgt für Auszahlung von Turnierausgaben, sowie sämtlicher Ausgaben und Einahmen der Jugend und hält diese im Kassenbuch fest.
- Erstellt einen Kassenbestand für jede Jugendausschusssitzung, sowie einen Kassenbericht für die Jugendvollversammlung und Hauptversammlung.
- Archiviert Belege und Rechnungen.
- Jugendsprecher
- Verantwortlich für Kontakt mit den Jugendlichen sowie deren Eltern und dem Jugendleiter.
- Sammelt Informationen über die Jugendlichen und stellt diese schriftlich und mündlich dem Jugendausschuss bereit.
- Forscht bei fehlen oder sonstigen Problemen nach.
- Führt Gespräche mit Jugendlichen und informiert den Jugendausschuss.
- Verantwortlich für Freizeitprogramme und Ansprechpartner für Freizeitaktivitäten.
- Beisitzer
- Unterstützt und Vertritt die anderen Jugendausschußmitglieder.
- Verteilung von Einladungen und Informationsmaterial sowie Organisation und Erstellung von Plakaten.
- Vorbildfunktion im Jugendtraining und auf Turniere.
- Trainer
- Teilnahme oder rechtzeitigen schriftlichen Bericht falls betreffender Bereich auf Tagesordnung des Ausschusses steht.
- Absprache mit dem stellvertretenden Jugendleiter.
- Inhaltliche Planung und Durchführung des Trainings.
- Sonstiges
- Falls weibliche Ausschussmitglieder vorhanden sind,sind diese für die Mädchenarbeit verantwortlich, sonst Ernennung einer Mädchenbeauftragten.
- Der erste Jugendausschuss hat diese Richtlinie bei der ersten Ausschusssitzung zu behandeln und gegebenenfalls zu verändern, d.h. Aufgaben neu zu vergeben!
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Letzte Änderung am: 02.04.2006 14:29 Uhr
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