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RJA0506

Richtlinien des Jugendausschusses 2005/2006

Erstellt am: 11.06.2005

  1. Jugendleiter
    1. Trägt die Gesamtverantwortung der Jugend.
    2. Vertritt die Jugend im Hauptausschuss und nach außen.
    3. Leitet den Jugendausschuss, wo die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.
    4. Kann Arbeiten und Aufgaben delegieren.
    5. Legt Termine fest und sorgt für deren rechtzeitige Bekanntgabe.
    6. Überprüft Protokolle und veranlasst eventuelle Änderungen.
    7. Verantwortlich für alle Jugendvereinstuniere und sonstige Turniere.
  2. stellvertretender Jugendleiter
    1. Bei Abwesenheit vertritt er den Jugendleiter und leitet die Ausschusssitzung
    2. Verantwortlich für die Schach AG, das Jugendtraining und die Schnupperrunde, d.h.
      1. Organisation des Training
      2. Organisation der Diplomprüfungen des Deutschen Schachbundes.
  3. Jugendschriftführer
    1. Erstellt und verteilt Protokolle
    2. Rechtzeitige Weitergabe und Bekanntgabe der Termine und Sonstiges an den Pressewart.
    3. Überwachung sämtlicher Jugendturniertermine.
    4. Enge Zusammenarbeit mit Jugendleiter
    5. Enge Zusammenarbeit mit Schriftführer des Hauptvereins
    6. Führt Schriftführerbuch
    7. Sammelt oder erstellt Berichte der Jugend
    8. Leitet Berichte über Pressewart an die Medien
    9. Verwaltet die Terminliste und h¨angt diese am Schwarzen Brett der Jugend aus und sorgt für deren Aktualisierung auf unserer SF90-Homepage.
    10. leitet sämtliches Bildmaterial an Pressewart
  4. Jugendkassier
    1. Verantwortlich für die Jugendkasse und verwaltet diese
    2. Sorgt für Auszahlung von Turnierausgaben, sowie sämtlicher Ausgaben und Einahmen der Jugend und hält diese im Kassenbuch fest.
    3. Erstellt einen Kassenbestand für jede Jugendausschusssitzung, sowie einen Kassenbericht für die Jugendvollversammlung und Hauptversammlung.
    4. Archiviert Belege und Rechnungen.
  5. Jugendsprecher
    1. Verantwortlich für Kontakt mit den Jugendlichen sowie deren Eltern und dem Jugendleiter.
    2. Sammelt Informationen über die Jugendlichen und stellt diese schriftlich und mündlich dem Jugendausschuss bereit.
    3. Forscht bei fehlen oder sonstigen Problemen nach.
    4. Führt Gespräche mit Jugendlichen und informiert den Jugendausschuss.
    5. Verantwortlich für Freizeitprogramme und Ansprechpartner für Freizeitaktivitäten.
  6. Beisitzer
    1. Unterstützt und Vertritt die anderen Jugendausschußmitglieder.
    2. Verteilung von Einladungen und Informationsmaterial sowie Organisation und Erstellung von Plakaten.
    3. Vorbildfunktion im Jugendtraining und auf Turniere.
  7. Trainer
    1. Teilnahme oder rechtzeitigen schriftlichen Bericht falls betreffender Bereich auf Tagesordnung des Ausschusses steht.
    2. Absprache mit dem stellvertretenden Jugendleiter.
    3. Inhaltliche Planung und Durchführung des Trainings.
  8. Sonstiges
    1. Falls weibliche Ausschussmitglieder vorhanden sind,sind diese für die Mädchenarbeit verantwortlich, sonst Ernennung einer Mädchenbeauftragten.
    2. Der erste Jugendausschuss hat diese Richtlinie bei der ersten Ausschusssitzung zu behandeln und gegebenenfalls zu verändern, d.h. Aufgaben neu zu vergeben!

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Letzte Änderung am: 02.04.2006 14:29 Uhr
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